Infrastruktur

Für den Umbau der Wirtschaft zu Klimaneutralität wird dringend privates Kapital benötigt. Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der Kapitalmarkt leistungsfähiger und der Finanzstandort Deutschland attraktiver werden. Ziel ist es, private Investitionen für die klimaschutzgerechte Transformation der Wirtschaft zu mobilisieren. Offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds sollen in erneuerbare Energien investieren können. Hier fehlt bislang jedoch die steuerrechtliche Flankierung, damit die vorgesehenen Maßnahmen nicht ins Leere laufen.

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Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten. Fonds spielen hier eine wichtige Rolle. Sie bringen das Kapital der Anleger mit den Investitionsprojekten zusammen.

Bisher verhindern jedoch politische und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass deutsche Fonds im großen Stil in Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an andere europäische Fondsstandorte und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Atomfonds KenFo. Er ist aufgrund der Standortnachteile in Deutschland gezwungen, über luxemburgische Fonds in Infrastrukturprojekte im europäischen Ausland zu investieren.

Ein Hindernis für Investoren, die in Deutschland investieren wollen, sind die Anlagerichtlinien, die institutionellen Anlegern und Fonds enge Grenzen für Infrastrukturinvestments setzen. Das hat die Politik erkannt. So sieht der am 12. April 2023 von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz vorgelegte Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vor, dass offene Immobilienfonds, Infrastruktur-Sondervermögen und Spezialfonds künftig Erneuerbare-Energien-Anlagen erwerben und betreiben dürfen und somit aktiv an der Transformation im Energiebereich mitwirken können. Das ist ein wichtiger Schritt, denn das Potenzial der Fondsbranche ist riesig und zum größten Teil ungenutzt. 

Ein Beispiel sind die Möglichkeiten für den Einsatz von Solaranlagen. Schätzungen zufolge stehen allein bei den Immobilien in deutschen Fonds, die sich für Solaranlagen besonders gut eignen wie zum Beispiel Logistikgebäuden, über 15 Millionen m2 für Solaranlagen zur Verfügung. Mit dieser Fläche könnten die Haushalte einer Großstadt wie Frankfurt mit Strom versorgt werden. Neben dem Erwerb und dem Betrieb von Dach-Solaranlagen erlaubt der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes Fonds zusätzlich den Betrieb von Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken. Damit steigt das Potenzial deutscher Fonds noch einmal deutlich.

Allerdings laufen diese Maßnahmen ohne steuerrechtliche Folgeanpassung im Investmentsteuerrecht ins Leere. Diese fehlen im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetz. Insbesondere muss die bei Spezial-Investmentfonds bestehende Begrenzung der Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder gestrichen werden. Andernfalls verlieren Spezial-Investmentfonds bei Überschreitung der Einnahmengrenze ihren Status. Tritt dieser Fall ein, müssen die institutionellen Anleger des Fonds die über Jahre entstandenen Wertsteigerungen des Fonds insgesamt auf einen Schlag versteuern.

Auf EU-Ebene versucht die Politik bereits seit mehreren Jahren, institutionelles und privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. 2015 führte sie dafür eine spezielle Fondskategorie, den European Long Term Investment Fund (ELTIF), ein. Er schaffte aber nicht den Durchbruch. Das liegt jedoch nicht wie in Deutschland an zu engen Anlagerichtlinien und steuerrechtlichen Hürden, sondern an den komplizierten Zulassungsvoraussetzungen und unpraktikablen Vertriebsregeln für den ELTIF. Die EU-Gesetzgeber haben deshalb eine Reform beschlossen. Sie tritt Anfang 2024 in Kraft. Die neuen Regelungen umfassen flexiblere Anlagemöglichkeiten und den Abbau von Vertriebshindernissen und sollen dem ELTIF zu mehr Erfolg verhelfen.

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