Die Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen sind mit zunehmender Nachhaltigkeitsregulierung in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. ESG-bezogene Themen erfordern einen frühzeitigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle.
Zur gemeinsamen Interaktion zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle führt das Verwahrstellenrundschreiben 05/2020 (WA) an verschiedenen Stellen aus, dass die Verwahrstelle zur Ausübung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Überprüfung der Einhaltung von Anlagegrenzen im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle, die für ein Investmentvermögen festgelegt sind, auf die Mitwirkung der KVG angewiesen ist. Dies trifft auch auf Fonds mit ESG-bezogenen Anlagegrenzen zu.
Aus diesem Anlass haben die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Verband der Auslandsbanken in Deutschland (VAB) und der deutsche Fondsverband BVI ein „Best Practice“-Beispiel für die Gestaltung der Abstimmungsprozesse zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle hinsichtlich der Prüffähigkeit von ESG-bezogenen Anlegegrenzen beschrieben. Es wird empfohlen, die derzeit zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle etablierten Prozesse und Verfahren im Rahmen der Anlagegrenzprüfung in diesem Sinne zu überprüfen und ggf. anzupassen, wobei jeweils den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen ist.
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